Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass sämtliche Anträge zur Erteilung bzw. Verlängerung oder Gesuche, betreffend die Befürwortung der Erteilung von Prüfer-, Trainer-, Übungsleiter-, Kampfrichter- oder sonstigen Lizenzen etc. unter Einhaltung der jeweils erforderlichen Formalien an die jeweils zuständige Stelle gesandt werden müssen.
Daher sind Anträge, die in jedwedem Zusammenhang mit der Erteilung oder Befürwortung von Prüferlizenzen stehen an den Prüferreferenten zu senden.
Anträge, betreffend das Kampfrichterwesen sind dem Kampfrichterreferenten zuzuleiten.
Anträge, die sich auf Trainer - oder Übungsleiterlizenzen etc. oder deren Befürwortung beziehen, sind dem Breitensportreferenten sowie in Copie dem KVSA an dessen Geschäftsstelle zuzuleiten.
Anträge, die sich auf die Befürwortung von Dan-Prüfungen durch den KVSA beziehen, sind dem KVSA an dessen Geschäftsstelle zuzusenden.
Wird von dieser Verfahrensweise abgewichen, kommt es regelmäßig zu Überschneidungen oder Verzögerungen der Bearbeitung der jeweiligen Angelegenheit bzw. es entstehen Mißverständnisse hinsichtlich der Zuständigkeiteen oder Hierachien, die vermieden werden sollten.