Hinweise zu Jubiläen und Ehrungen
Bezüglich der Möglichkeit, Personen oder Institutionen im Zusammenhang mit dem KVSA oder deren Tätigkeit für diesen zu ehren, ist zum einenauf die bestehende Ehrenordnung, welche sich im Downloadbereich befindet, zu verweisen.
Zum anderen besteht bei Jubiläen, wie etwa Vereinsjubiläen - ganz gleich, ob diese etwa im Rahmen von Lehrgängen und/oder separat begangen werden - auch die Möglichkeit, die Mitglieder des Verbandes, den Vorstand oder Dritte explizit darauf hinzuweisen oder zu solchen einzuladen, um die Publizität des Ereignisses zu erhöhen.